AGB

  1. Vertragsgrundlagen und Rechtswahl

1.1 Für sämtliche Verträge gilt deutsches Recht.

1.2 Verträge kommen auf Basis der schriftlichen Vereinbarungen und dieser AGB zustande. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.

1.3 Erfüllungsort für Leistungen der JK Real Estate GmbH ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz der UG, Von-Essen-Straße 56, 22081 Hamburg.

  1. Kundenidentifikation

Gemäß dem Geldwäschegesetz ist der Auftraggeber zur Mitwirkung bei der Identifizierung verpflichtet. 

  1. Auftraggeberpflichten

3.1 Informationen sind vertraulich zu behandeln.

3.2 Vorkenntnis von Angeboten muss sofort gemeldet werden.

3.3 Ein gültiger Energieausweis ist vorzulegen.

  1. Leistungen und Haftung

4.1 Die JK Real Estate GmbH vermittelt und weist Immobilienangebote nach, basierend auf Drittanbieterinformationen. Die Haftung für die Genauigkeit dieser Informationen ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

4.2 Jegliche Haftung ist auf die Höhe der erzielten Provision begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

4.3 Die Haftung für lebensverändernde Schäden ist von den Beschränkungen ausgenommen.

  1. Provision

5.1 Die Provision ist fällig mit Vertragsabschluss durch Vermittlung der JK Real Estate GmbH

5.2 Der Anspruch auf Provision besteht auch bei späterer Aufhebung des Hauptvertrages, es sei denn, die Aufhebung ist der JK Real Estate GmbH zuzurechnen.

  1. Provisionssätze

Zwischen dem Auftraggeber und der JK Real Estate GmbH werden – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – die nachstehenden Provisionssätze für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Objekten festgelegt:

6.1 Kauf Bei einem Objektkauf wird die Provision auf Grundlage des beurkundeten Gesamtkaufpreises sowie aller damit verbundenen wirtschaftlichen Nebenleistungen berechnet (z.B. Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Käufer). Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung beträgt die Käuferprovision 5,25 % des Kaufpreises. Wird dem Käufer eine Option zur Erweiterung des ursprünglichen Kaufgegenstandes eingeräumt und dieser übt die Option aus, so ist für den zusätzlichen Kaufgegenstand ebenfalls eine Provision in der vereinbarten Höhe bei Abschluss des Optionsvertrages zu zahlen.

6.2 Vermietung und Verpachtung gewerblicher Flächen Bei der Anmietung von Objekten basiert die Provision auf der monatlichen Gesamtmiete einschließlich Betriebs- und Nebenkosten („Bruttomonatsmiete“) zzgl. MwSt. Bei einer Staffelmiete wird die durchschnittliche Bruttomonatsmiete als Berechnungsgrundlage verwendet. Mietfreie Zeiten oder vermieterseitige Zuwendungen sind hierbei unerheblich. Abstandszahlungen oder Ablösungen für Rechte, Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren oder Kundenstamm werden zur Bruttomonatsmiete hinzugefügt und bei der Berechnung der durchschnittlichen Gesamtmiete berücksichtigt (Beispiel: Ausbaukostenzuschuss EUR 1.000.000,00, Gesamtmiete über 10 Jahre EUR 10.000.000,00, Monatsmiete = EUR 11.000.000,00 / 120 Monate).

Für Lager-, Logistik-, Büro- und Industrieflächen beträgt die Provision 3,0 Bruttomonatsmieten bei Verträgen bis zu 59 Monaten Laufzeit. Bei Verkaufsflächen (Retail) beträgt die Provision 3,5 Bruttomonatsmieten bei Verträgen bis zu 59 Monaten Laufzeit. Die oben genannten Provisionssätze erhöhen sich jeweils um 0,5 Bruttomonatsmieten für Mietverträge mit einer Laufzeit von 60 bis 119 Monaten. Die oben genannten Provisionssätze erhöhen sich jeweils um 1,0 Bruttomonatsmieten für Mietverträge mit einer Laufzeit von 120 Monaten oder länger. Enthalten die Miet- oder Pachtverträge Optionen zur Verlängerung der Miet- oder Pachtzeit und/oder Vormietrechte (bezogen auf dieselbe Fläche), so wird bei Vertragsabschluss eine weitere Provision in Höhe von 0,5 Bruttomonatsmieten fällig. Enthält der Miet- oder Pachtvertrag die Option, zusätzliche Flächen anzumieten oder anzupachten, so entsteht bei Ausübung dieser Option eine Provision gemäß den vorstehenden vier Aufzählungspunkten auf Grundlage der Monatsmiete für die zusätzlichen Flächen.

6.3 Erbbaurecht Bei der Bestellung oder Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 5,25 % des Vertragswertes und ist vom Erbbaurechtsnehmer zu zahlen. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt nach Wahl der JK Real Estate GmbH entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder der zu berechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechts an dessen Stelle. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes wird der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung zugrunde gelegt.

6.4 Share Deals Kommt es bei einem Immobilienkaufvertrag zur Veräußerung von Geschäfts- oder Gesellschaftsanteilen der Eigentümergesellschaft oder umgekehrt bei Angebot des Erwerbs von Geschäfts-/Gesellschaftsanteilen lediglich zum Erwerb der der Gesellschaft gehörenden Immobilie, schuldet der Auftraggeber der JK Real Estate GmbH dennoch die ursprünglich vereinbarte Provision, sofern der zustande gekommene Vertrag wirtschaftlich nicht wesentlich vom ursprünglichen Hauptvertrag abweicht.

6.5 Vergleichbare Modelle (z.B. Mietkauf) Auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung der Parteien ist eine angemessene Provision vom Auftraggeber an die JK Real Estate GmbH zu zahlen, wenn abweichend vom ursprünglich angestrebten Vertragskonstrukt (z.B. Kaufvertrag) ein anderes Vertragskonstrukt gewählt und vereinbart wird. Angemessen ist die Provision, wenn sie unter Berücksichtigung der vorstehenden Provisionssätze (vgl. Ziffern 6.1 bis 6.3) und dem wirtschaftlichen Erfolg des Hauptvertrages wirtschaftlich gleichwertig ist. Im Streitfall bestimmt die Angemessenheit ein von der am Erfüllungsort zuständigen Industrie- und Handelskammer bestimmter Sachverständiger, dessen Kosten hälftig zu teilen sind.

6.6 Mehrwertsteuer Zu den an die JK Real Estate GmbH zu zahlenden Provisionen ist jeweils die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich zu entrichten.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

  1. Beauftragung durch Dritte

Die JK Real Estate GmbH darf auch für die Gegenseite tätig werden und bewahrt dabei eine unparteiische Haltung.

  1. Anwendungsbereich und Definitionen

9.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Maklerverträge, die mit der JK Real Estate GmbH Von-Essen-Straße 56, 22081 Hamburg, abgeschlossen werden.

9.2 Die JK Real Estate GmbH führt alle Maklergeschäfte ausschließlich auf Grundlage dieser AGB durch.

9.3 Individualvereinbarungen, die neben diesen AGB getroffen werden, beispielsweise in separaten Schreiben oder Exposés, haben Vorrang.

  1. Veröffentlichung und Werbung

Bei Veröffentlichungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung wird die JK Real Estate GmbH als Berater genannt.

  1. Wirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen AGB.

  1. Gerichtsstand

Im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Gerichtsstand der Sitz der JK Real Estate GmbH, Von-Essen-Straße 56, 22081 Hamburg.